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- Bildungsmöglichkeiten in allen Regionen
- Gleichberechtigte Bildungsmöglichkeiten für beide Sprachgemeinschaften
- Keine Geschlechtertrennung
- Kostenfreier Unterricht
- Staatliches System der Ausbildungsförderung
Ein zentrales Ziel der finnischen Bildungspolitik ist, allen Staatbürgern gleiche Bildungsmöglichkeiten zu bieten - unabhängig von Alter, Wohnort, Vermögensverhältnissen, Geschlecht oder Muttersprache. Das Recht auf Bildung ist ein ziviles Grundrecht. In Finnland sind das Recht der in Finnland wohnhaften Personen - nicht nur finnischer Staatsangehöriger - auf kostenfreien grundlegenden Unterricht sowie die allgemeine Schulpflicht gesetzlich festgelegt.
Staat und Gemeinden sind verpflichtet, zusätzlich zum grundlegenden Unterricht jedem entsprechend seiner Fähigkeiten und Bedürfnisse Möglichkeiten zur Bildung und zur Persönlichkeitsentwicklung einzuräumen ungehindert der Vermögensverhältnisse des Betreffenden. Auch ab dem Sekundarbereich II ist die Ausbildung grösstenteils kostenfrei und berechtigt zum Anspruch auf Ausbildungsförderung. In Finnland wird eine ausschliesslich im allgemeinbildenden Bereich erhaltene Ausbildung als nicht ausreichend angesehen. Die Struktur des finnischen Bildungssystems ermöglicht jedem eine berufliche Ausbildung oder Hochschulbildung.
Absolventen der 9. Klasse der Gesamtschule 1999 67 300
Davon begannen 55 % eine zum Abitur führende Ausbildung in der gymnasialen Oberstufe, 35 % eine berufliche Ausbildung, 3 % ein zusätzliches 10. Jahr in der Gesamtschule. 7 % setzten ihre Ausbildung nicht unmittelbar fort.
Staat und Gemeinden sind verpflichtet, den Bildungsbedürfnissen der finnischen und der schwedischen Bevölkerungsgruppen auf der Grundlage gleicher Prinzipen nachzukommen. Jede der beiden Sprachgemeinschaften hat das Recht auf Ausbildung in der jeweiligen Muttersprache. In Finnland gibt es zwei schwedische Universitäten und sechs Universitäten, an denen beide Sprachen in Lehre und im Examensabschluss verwendet.
Die in denen nördlichsten Regionen lebenden Samen haben als Ureinwohner das Recht, ihre Sprache und Kultur zu erhalten und zu pflegen. Die samische Sprache kann in der Gesamtschule, in der gymnasialen Oberstufe und in der beruflichen Ausbildung als Unterrichtssprache dienen, sie kann als Muttersprache oder als Fremdsprache unterrichtet werden. In vier Gemeinden mit samischer Bevölkerung kann auf Wunsch der Erziehungsberechtigten der Unterricht in der Gesamtschule in samischer Sprache erteilt werden.
Die Ziele bei der Ausbildung von Einwanderern, Kindern und Erwachsenen, sind Gleichberechtigung, eine funktionierende Zweisprachigkeit und kultureller Pluralismus.
Das Netz der Bildungseinrichtungen deckt das gesamte Land ab. Die Gesamtschulen liegen entweder in unmittelbarer Nähe zum Wohnsitz, oder es wird ein kostenfreier Schultransport zur Verfügung gestellt. Die Ausbildung im Sekundarbereich II und im Tertiärbereich trägt überregionalen Charackter, d. h. jeder kann sich an einer Einrichtung seiner freien Wahl bewerben. Alle Regionen des Landes bieten Bildungsmöglichkeiten in gymnasialen Oberstufen, beruflichen Bildungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten sowie vielseitige Möglichkeiten der Erwachsenbildung. Hiermit soll neben gleichen Bildungsmöglichkeiten für alle auch eine harmonische Entwicklung in den Regionen gefördert werden.
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